Am Abend des 20.01.2010 fand im PZ eine Veranstaltung zum Thema „Richtig Studieren“ statt. Viele Schüler/innen und Eltern aus unserer sowie der Gesamtschule nebenan waren bei diesem Vortrag anwesend.
Hier die wichtigsten Hinweise:
ALLGEMEINE KOSTEN
Beim studieren fallen einige Kosten an. (Lebensmittel, Miete, Kleidung, Fahrtkosten…)Es kommen schnell 700 Euro oder mehr im Monat zusammen.
Wo kann man sparen?
Im Verhältnis zu den Mietkosten einer eigenen Wohnung könnte man mit einem Zimmer im Studentenwohnheim mehr als 100 Euro einsparen.
Kranken-und Pflegeversicherungen sind Pflicht. Eine private Haftpflichtversicherung ist wichtig, diese ist schon ab 50 Euro im Jährlich zu haben. Alle anderen Versicherungen können, müssen jedoch nicht abgeschlossen werden.
Studienkosten:
Die staatlichen Hochschulen in NRW erheben pro Semester Studiengebühren in Höhe von maximal 500 Euro. Dazu kommen die Semesterbeiträge, die die Hochschulen festlegen, die Ausgaben von Lebensmitteln, Praktika…, diese summieren sich monatlich auf etwa 150 Euro.
EINAHMEQUELLEN
Bafög
Bafög wird nur zu Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt, die andere Hälfte versteht sich als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Man muss jedoch die Grundvoraussetzungen erfüllen, um Bafög erhalten zu können. Unter anderem ist es wichtig wie viel Geld man selbst oder die Eltern verdienen…
Hier könnt ihr euch noch genauer informieren:
www.bafoeg-rechner.de
Jobben:
Dabei ist es wichtig, dass man sich vorher über Freigrenzen, Steuern und Sozialabgaben informiert. Die Einkommenshöhe hat Einfluss auf die zu entrichtende Steuern und Sozialabgaben. Bafög kann nämlich bei hohen Einkünften gestrichen oder gekürzt werden.
Studienbeitragsdarlehen der NRW Bank–> die Empfehlung für alle Bafög Empfänger
Die Hochschulen in NRW haben das Recht Studiengebühren zu erheben. Die meisten Hochschulen haben sich für eine Gebühr in Höhe von 500 Euro pro Semester entschieden. Die NRW.BANK bietet speziell für diese Studiengebühren ein günstiges Darlehen, das jedem Studierenden ohne Bonitätspfrüfung gewährt wird. Die Rückzahlung beginnt zwei Jahre nach Beendigung des Studiums mit einem monatlichen Beitrag zwischen 50 und 150 Euro, aber nur wenn der Hochschulabgänger über ein ausreichendes Einkommen verfügt.
DAS BESONDERE daran ist,
dass die Bafög-Empfänger eine Kappungsgrenze haben. Diese führt in vielen Fällen dazu, dass das Darlehen ganz oder Teilweise erlassen wird.
Stipendien:Verschiedene Organisationen vergeben Stipendien. Unter anderem: Parteien, Kirchen, der Staat, die Wirtschaft oder private Stiftungen. Ein Stipendium ist in der Regel mehr als nur eine finanzielle Unterstützung-, denn ideelle Unterstützung und Begabtenförderung haben einen hohen Stellenwert.
www.begabte.de
Bildungsfonds:–>für Studenten mit guten Karrierechancen:
Finanziert werden Lebensunterhaltskosten und Studiengebühren. Studienanfänger und Fortgeschrittene durchlaufen ein mehrstufiges Bewerbungsverfahren. Die Rückzahlung ist einkommensabhängig!
www.bildungsfonds.de
Wichtig ist, dass man sich frühzeitig informiert!